
ALT Screenshot einer Infoseite zur „Chatkontrolle 2.0“. Überschrift: „Hilf jetzt mit die Chatkontrolle zu stoppen!“. Ein gelb markierter Satz hebt hervor: „Am Dienstag, den 29. September findet ein potenziell letzter und entscheidender Trilog statt“, mit Hinweis auf starken Druck auf EU-Unterhändler und einen „faulen Kompromiss“. Abschnitt „Entlarvt: Die Falle des ‚Schein-Targetings‘“ erklärt, dass geplante „Suchpläne“ für „Teile eines Dienstes“ praktisch Massenscans bedeuten könnten; Algorithmen/„KI“ könnten Inhalte als verdächtig bewerten und melden. Ein weiterer Absatz erwähnt, dass der Juristische Dienst des Rates vor Rechtswidrigkeit („allgemein und unterschiedslos“) warne. Unten: Abschnitt zum Schlupfloch der „freiwilligen“ Chatkontrolle 1.0 mit Zahlen zu Fehlalarmen und Ermittlungen gegen Minderjährige.

ALT Geheimdienste sollen Arztgespräche abhören dürfen Zukünftig sollen Geheimdienste Arztpraxen und Psychotherapeuten ausspionieren dürfen. Die am vergangenen Mittwoch von der Bundesregierung beschlossene Reform sieht vor, dass die ärztliche Schweigepflicht umgangen werden kann. Berufsgruppen werden in dem 730-seitigen Papier entgegen der verfassungsrechtlichen Grundlage in „absolut“ und „relativ“ schutzwürdig unterteilt. Dabei soll den Geheimdiensten die Abwägung überlassen werden, ob sie etwa Behandlungsgespräche mithören oder heimlich in Praxen einbrechen. Diese, wie auch weitere Praktiken waren der Gewaltenteilung folgend bisher auf die Polizeien beschränkt. Die Geheimdienstreform weicht das Trennungsgebot stark auf, wodurch BND und Verfassungsschutz ohne Anfangsverdacht „operative Maßnahmen“ einleiten können. Diese umfassen beispielsweise Wohnungseinbrüche, das Manipulieren oder Zerstören von Gegenständen oder die Installation von Spionagesoftware. Gleichzeitig werden Kontrollme..

































